Wir sind für euch da
Schulleitung

Susanne Letschert
Konrektorin
T: 0 26 23 / 60 74 780
Verwaltung

Olivia Schmitt
Sekretärin
T: 0 26 23 / 60 74 780
Hausmeister

Marc Rother
Hausmeister
Schulsozialarbeiter

Thorsten Reimann
Schulsozialarbeiter
T: 0151 654 732 16
(am besten montags oder mittwochs)
Weitere Mitarbeiter/innen

Frau Wagner
FSJlerin

Frau Lubiarz
PES-Kraft

Frau Steuber, Frau Pfeil, Frau Endlein (alle GTS)
Pädagogische Fachkräfte

Frau Walterfang, Frau Türk, Frau Graf, Frau Schlotter, Frau Gomber, Frau Kranz, Frau Sisman
freie Mitarbeiterinnen in der GTS

Herr Hedhli, Herr Böckling, Herr Philippi, Herr Krebs
freie Mitarbeiter in der GTS

Frau Kirkgöze, Frau Walterfang
Betreuende Grundschule

Frau Oslislok
Ausbildung Erzieherin

Frau Karch
Praktikum Sozialassistenz

Frau Buza, Frau Dogan, Frau Saliha
Praktikum Berufsschule

Frau Jones, Frau Olejniczak (Mensa)
Mitarbeiterinnen L&D
Kollegium

Schulelternbeirat - Schuljahr 2025 - 2027
Ein herzliches Dankeschön an alle Eltern, die sich für die Elternvertretung zur Verfügung gestellt haben und damit das Schulleben unterstützen und mitgestalten!
Willkommen im neuen Schulelternbeirat!
Wir freuen uns, Ihnen das frisch gewählte Team des Schulelternbeirats 2025-2027 vorstellen zu dürfen. Unser engagiertes Gremium setzt sich aus Eltern zusammen, die sich leidenschaftlich für die Bildung und das Wohlbefinden unserer Schülerinnen und Schüler einsetzen.
Unsere Ziele:
Der Schulelternbeirat hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Interessen der Eltern zu vertreten und aktiv an der Gestaltung des schulischen Lebens mitzuwirken. Gemeinsam setzen wir uns für eine positive Lernumgebung, offene Kommunikation und die Förderung der schulischen Entwicklung unserer Kinder ein.
Hier ist unser Team, bestehend aus:
Martin Kreutzberger Vorsitzender (3d)
Nicole Müller (2d)
Carsten Wolf (2d/4b)
Kathrin Goldhausen (2d)
Burcin Spiekermann (1b)
Jaqueline Ludwig (1c/4d)
Meltem Talay (2a)
Jennifer Kothe (3d)
Andrea Cobénus (3c)
Arianita Lulaj (3c)
Wir möchten als Verbindungsglied alle Eltern einladen, sich zu engagieren und gemeinsam mit uns den Bildungsweg unserer Kinder zu gestalten.
Sprechen Sie uns an!
Schulelternsprecher
Martin Kreutzberger (3d)
Schulelternsprechervertreterin
Nicole Müller (2d)
Mitglieder des Schulelternbeirates:
Name | Klasse |
Carsten Wolf | (2d/4b) |
Kathrin Goldhausen | (2d) |
Burcin Spiekermann | (1b) |
Stellvertretende Mitglieder des Schulelternbeirates:
Name | Klasse |
Jaqueline Ludwig | (1c/4d) |
Meltem Talay | (2a) |
Jennifer Kothe | (3d) |
Andrea Cobénus | (3c) |
Arianita Lulaj | (3c) |
Mitglieder des Schulausschusses
Martin Kreutzberger (3d)
Nicole Müller (2d)
Arianita Lulaj (3c)
Carsten Wolf (2d/4b)
Jennifer Kothe (3d)
Mitglieder des Schulbuchausschusses
Jaqueline Ludwig (4d)
Kathrin Goldhausen (2d)
Carsten Wolf (2d/4b)
Klassenvertretungen und ihre Aufgaben
Die Vertretungen der Eltern in den einzelnen Klassen werden jeweils nach der Wahl innerhalb der Klasse bekanntgegeben. Sie finden sie nicht auf der Webseite.
Aufgaben des Schulelternbeirat (SEB)
Aus dem Landesgesetz über Schulen von Rheinland-Pfalz
§ 40 Schulelternbeirat
(1) Der Schulelternbeirat hat die Aufgabe die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten. Der Schulelternbeirat soll die Schule beraten, sie unterstützen, ihr Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten.
(2) Der Schulelternbeirat vertritt die Eltern gegenüber der Schule, der Schulverwaltung und gegenüber der Öffentlichkeit. Er nimmt die Mitwirkungsrechte der Eltern wahr.
(3) Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schulelternbeirat über alle Angelegenheiten, die für das Schulleben von wesentlicher Bedeutung sind.
(4) Der Schulelternbeirat ist anzuhören bei allen für die Schule wesentlichen Maßnahmen, insbesondere bei
1. Veränderungen des Schulgebäudes, der schulischen Anlagen und Einrichtungen,
2. der Einführung neuer Lern- und Arbeitsmittel, soweit nicht der Schulbuchausschuss zuständig ist,
3. Anträgen an den Schulträger mit Bezug auf den Haushaltsplan der Schule,
4. der Einrichtung von freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen (z. B. Arbeitsgemeinschaften),
5. Fragen im Zusammenhang mit Regelungen der Beförderung der Schülerinnen und Schüler,
6. Regelungen zur Ausstattung der Schulbibliothek und der Schülerbücherei,
7. der Festlegung der beweglichen Ferientage.
(5) Des Benehmens mit dem Schulelternbeirat bedürfen
1. die Maßnahmen für Schulentwicklung und Qualitätssicherung,
2. die Erweiterung, Einschränkung oder Aufhebung der Schule,
3. die Einbeziehung der Schule in einen Schulversuch,
4. die Verleihung einer Bezeichnung oder Änderung der Bezeichnung der Schule,
5. die Organisation von Unterricht und außerunterrichtlicher Betreuung in der Ganztagsschule,
6. die Aufstellung von Grundsätzen der Schule für die Durchführung außerunterrichtlicher
schulischer Veranstaltungen,
7. die Aufstellung von Grundsätzen der Schule für die außerschulische Benutzung der Schulgebäude
und Schulanlagen, die Aufstellung von Grundsätzen der Schule für den Unterrichtsausfall bei
besonderen klimatischen Bedingungen, die Aufstellung der Hausordnung.
(6) Der Zustimmung des Schulelternbeirats bedürfen folgende Maßnahmen der Schule:
1. Abweichungen von der Stundentafel, soweit sie in das Ermessen der einzelnen Schule gestellt sind,
um fachliche oder pädagogische Schwerpunkte zu setzen,
2. Aufstellung von Grundsätzen eines besonderen unterrichtlichen Angebots,
3. Aufstellung von Grundsätzen über den Umfang und die Verteilung von Hausaufgaben,
4. Regelungen für die Teilnahme von Eltern am Unterricht des eigenen Kindes,
5. Aufstellung von Grundsätzen für die Durchführung von Schulfahrten,
6. Einführung und Beendigung der Fünftagewoche und wesentliche Änderungen der Unterrichtszeit,
soweit sie der einzelnen Schule überlassen sind,
7. Abschluss von Schulpartnerschaften und Aufstellung von Grundsätzen für den Austausch von
Schülerinnen und Schülern,
8. grundsätzliche Fragen der Berufsberatung, der Gesundheitspflege, der Ernährung und des
Jugendschutzes in der Schule.
Wird ein Einvernehmen nicht erreicht, so kann die Schulleiterin oder der Schulleiter oder der Schulelternbeirat die Entscheidung des Schulausschusses herbeiführen. Die Rechte der Schulaufsicht bleiben unberührt.